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Anbauvereinigung nach dem KCanG

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt, wie Anbauvereinigungen in Deutschland arbeiten dürfen. Hier die wichtigsten Punkte — und wie der Cannabis Social Club Espelkamp sie umsetzt.

Das KCanG kurz erklärt

Das KCanG ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Es erlaubt Erwachsenen den privaten Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen. Ab dem 1. Juli 2024 durften die ersten Vereine mit einer behördlichen Erlaubnis starten. Den größeren Zusammenhang findest du unter Cannabis-Legalisierung in Deutschland.

Die wichtigsten Regeln für Vereine

§11 ff. KCanG steckt den Rahmen ab:

  • Behördliche Erlaubnis ist Pflicht; der Verein muss eingetragen sein.
  • Höchstens 500 Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland.
  • Abgabe nur an Mitglieder: max. 25 g/Tag und 50 g/Monat.
  • Strikter Jugendschutz, Mindestabstand zu Schulen und Kitas.
  • Kein Konsum direkt am Vereinsgelände, keine Werbung.

Was das für ccZise bedeutet

Wir sind beim Amtsgericht Bad Oeynhausen eingetragen (VR 1947) und halten uns strikt an diese Vorgaben. Zusätzlich setzen wir das Mindestalter auf 21 Jahre (Zutritt ab 21 & Jugendschutz). Wie sich die Vereinsmitgliedschaft vom privaten Anbau unterscheidet, erklären wir unter Eigenanbau oder Anbauvereinigung.

Häufige Fragen

Braucht eine Anbauvereinigung eine Erlaubnis?
Ja. Ohne behördliche Erlaubnis darf keine Anbauvereinigung anbauen oder abgeben. ccZise e.V. ist eingetragen und arbeitet nach den Vorgaben des KCanG.
Wie viele Mitglieder darf ein Verein haben?
Maximal 500 Mitglieder, die alle volljährig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Wie viel Cannabis darf abgegeben werden?
Pro Mitglied höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat.

Mehr aus dem Verein

Mitglied im Cannabis Social Club Espelkamp werden

60 € im Jahr, Zutritt ab 21, einmal persönlich mit Personalausweis vorbeikommen.

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